Was ist ein Einzelunternehmen?
Inhaber des Einzelunternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Inhaber bedeutet, daß die Person sowohl Eigentümer des Unternehmens als auch Pächter (betreibt das Gewerbe auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen; er ist daher Gewerbetreibender und für die gewerbliche Tätigkeit voll verantwortlich) sein kann. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für die Schulden seines Unternehmens. Dadurch, daß der Unternehmer das volle Risiko trägt, steht ihm auch der Gewinn alleine zu.
Nicht protokolliert bedeutet, nicht ins Firmenbuch eingetragen. (Je nach Größe und Umfang eines Unternehmens ist die Eintragung ins Firmenbuch möglich. Das Firmenbuchgericht holt sich zur Klärung ein Gutachten der Wirtschaftskammer. Die Mindestvoraussetzung liegt in der Regel bei einem Jahresumsatz von ATS 5 Mio.)
Die Führung einer Firma ist nur bei Eintagung ins Firmenbuch erlaubt, wobei der Inhaber ein Vollkaufmann ist. Ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen hat seinen Vor- und Familiennamen zu verwenden. Er hat keine Firma, sondern tritt als Person auf.
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