Unter dem Begriff Presse wird die Gesamtheit aller Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkproduktionen, die der Unterrichtung und Unterhaltung der Massen dienen, zusammengefasst.
Artikel 5 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gesteht jedem das Recht der freien Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild zu. Wörtlich heißt es hier weiter: \" Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt\". Unter dieses Gesetz fallen alle mittels (mechanischen) Vervielfältigungsprozesses erstellten Massenpublikationen. Bei der Erstellung von Kommentaren, Beurteilungen und Wertungen
sowie Kritiken ist dies von essentieller Bedeutung. Doch nicht nur die Presse nutzt dieses Recht der freien Meinungsäußerung, auch Bürger wenden es beim Austausch von Meinungen und bei Diskussionen an.
Im Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen, das im Paragraphen 53 der Strafprozessordnung geregelt ist, haben die Medien ein weiteres gesetzliches Hilfsmittel, um ihrer Funktion ohne Angst gerecht werden zu können. Danach können Personen, \"die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben\", vor Gericht die Aussage über Informanten verweigern. Damit sich die Strafverfolgungsbehörden nicht durch eine Durchsuchung die Informationen beschaffen können, die ihnen die Mitarbeiter einer Zeitung oder eines Senders unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht vorenthalten, gibt es ein Beschlagnahmeverbot. Es soll das Redaktionsgeheimnis sichern. Dafür gibt es jedoch keine Garantie. Im Einzelfall muss ein Gericht abwägen, ob das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an der Aufdeckung einer Straftat Vorrang vor dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses hat.
Die Freiheit der Presse war in Deutschland nicht immer Bestandteil der Verfassung.
Zensur war seit Erfindung des Buchdrucks im 15. Jahrhundert bis zum Mauerfall 1989 (wenn auch inoffiziell) Gang und Gebe in Ostdeutschland, in Westdeutschland führte man sie 1949 nach dem zweiten Weltkrieg ein, da die Freiheit der Presse einer der wichtigsten Bestandteile der Demokratie ist
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