Diese Erkundung kommt bei nicht offenen und Verhandlungsverfahren in Frage, wenn keine ausreichende
Marktübersicht besteht.
In einer Bekanntmachung sind Unternehmer öffentliche aufzufordern, sich um die Teilnahme zu bewerben.
Die Bekanntmachung muß den Termin enthalten bis zu dem die Anträge eingelangt sein müssen und die
Angabe, die es einem Unternehmen ermöglicht, zu entscheiden ob eine Teilnahme sinnvoll ist.
Weiters muß enthalten sein, was den Unterlagen beizufügen ist, um den Auftraggeber eine Prüfung zu
ermöglichen.
Allen Unternehmern, die bis zum angebenen Termin einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und als
leistungsfähig anerkannt wurden, dürfen am jeweiligen Verfahren teilnehmen.
Nicht eingeladenen Bewerber dürfen nicht teilnehmen.
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