Hier ist ebenfalls die Zielsetzung zu beobachten, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder abzuschaffen.
Träger der bekannten extremistischen Bestrebungen in der Bundesrepublik sind weit überwiegend Deutsche und eine Minderheit der in Deutschland lebenden Ausländer.
Hierzu zählen insbesondere die ausländischen Staatsangehörigen, die auf bundesdeutschem Staatsgebiet politisch motivierte Aktivitäten entwickeln, um in ihren Heimatländern eine Änderung der dort herrschenden Verhältnisse zu erreichen.
Auch diese Organisationen werden vom Verfassungsschutz erfasst, sofern dessen Bestrebungen und Ziele durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungsmaßnahmen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden.
Die Gesetzeslage enthält sich dabei den moralischen Bewertungen der Motiv, die solchen Bestrebungen zugrunde liegen.
Mögen diese auch in den Augen des Betrachters als legitim erscheinen, so kann ein demokratischer Rechtsstaat wie die Bundesrepublik nicht zulassen, dass auf seinem Boden / Terrain eine politische Auseinandersetzung mit Mitteln der Gewalt geführt wird.
In den bekannten Fällen des Ausländerextremismus liegen vor allem die landestypischen Gegebenheiten der Heimatländer der Extremisten zugrunde.
Je nach ihren Herkunftsländern die extremistischen Ausländer also ganz überwiegend von vergleichbaren Gruppierungen anderer Länder abzugrenzen.
Ebenso sollte beachtete werden, dass in eine ganze Menge von Motiven und Zielsetzungen gibt, die sich aber jeweils an die ländetypischen Besonderheiten und Entwicklungsstände geknüpft sind.
Darausfolgend ergeben sie sich aus
. weltanschaulichen und
. religiösen Unterschieden,
. Volksgruppenstreitigkeiten,
. Sozialen und wirtschaftlichen Spannungen.
Die Mittel und Methoden, die zur Erreichung der beschriebenen Ziele eingesetzt werden, reichen bis hin zur konsequenten Anwendung terroristischer Gewalt.
Das Lager der linksextremistischen Ausländerorganisation wird aktuell vor allem durch kurdische und türkische Gruppierungen geprägt.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei die 1978 als marxistisch-leninistische Kaderpartei gegründete "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) dar.
Das Spektrum extremistischer Ausländerorganisation verzeichnet nach mehreren Jahren rückläufiger Mitgliederzahlen seit 1994 wieder einen bis Ende 1995 anhaltenden Anstieg.
Auf die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wird entsprechend in Punkt 3b -a dieses Referates eingegangen.
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