1. Freiheitsrechte (z.B. 2I; 2II; 4; 5I usw.): ... klassische GR stehen am Anfang der GR-Entwicklung überhaupt.
2. Gleichheitsrechte (z.B. 3I; II; III): ... können sowohl auf ein Unterlassen, als auch auf ein Tun gerichtet sein.
3. Leistungsrechte (z.B. 1I; 6I + IV; 17; 19IV): ... sind gerichtet auf ein staatl. Tun in diesem GG die Ausnahme.
4. Justizgrundrechte (z.B. 19IV; 101; 103)
5. Staatl. Mitwirkungsrechte (z.B. 28I u. 38I)
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