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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Nachweis der befugnis, leistungsfähigkeit und zuverlässigkeit


1. Finanz
2. Reform

Zum Nachwies der Befugnis können verlangt werden: Nachwies der Gebwerbeberechtigun bzw.
Befungisverleigung, Auszug aus dem Firmenbuch
Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Lastschriftanzeige des Finanzamtes,
Kontoauszug von Sazialversicherungsanstalten, Kontoauszug sonstiger Kassen für Sozialbeiträge,
Lastschriftanzeiger der für die Lohnsummensteuer zuständigen Behörde, Angaben über die Anzahl der
beschäftigten Dienstnehmer, Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, Bankauskünfte, Angaben über den
Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben über Unternehmensbeteiligungen, Angaber über
Kapitalausstattung, Anlagevermögen, Gurndbesitz.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit: Ausbildungsnachweis, Refernzliste der in den letzten fünf
Jahren erbrachten Leistungen, Angaben über vorhanden Betriebsanlagen, Angaben über die Spezialarbeiter,
Produktpräsentation, Muster, Beschreibungen, Fotografiene, Qualitätsbescheinigungen oder Prüfuzeugnisse.
Zum Nachwies der Zuverlässigkeit: Bescheinigung einer Behörde, daß keine Entscheidung ergagngen ist,
welche die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellt; Erklärung des Unternehmers, daß er Zuverlässig
ist und daß kein Insolvenzverfahren läuft.

 
 

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