Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet.
Man unterscheidet:
Man kann die Arbeitnehmer also in vier große Gruppen einteilen:
2.1.1 Lehrlinge
Lehrlinge sind Personen, die einen Lehrberuf bei einem Lehrberechtigten erlernen.
2.1.2 Angestellte
Angestellte sind Arbeitnehmer, auf deren Rechtsverhältnis das Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz oder Journalistengesetz zur Anwendung kommt. Darunter versteht man alle Personen, die kaufmännische oder höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten verrichten.
2.1.3 Arbeiter
Arbeiter sind Personen, die keine Angestelltentätigkeit verrichten, für die also das Angestelltenrecht nicht gilt.
2.1.4 Heimarbeiter
Heimarbeiter sind keine Angestellten, weil sie zwar wirtschaftlich, nicht aber persönlich vom Auftraggeber abhängig sind (keine Eingliederung in die Betriebsorganisation).
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