Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wer ist arbeitnehmer?-


1. Finanz
2. Reform

Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet.

Man unterscheidet:



Man kann die Arbeitnehmer also in vier große Gruppen einteilen:

2.1.1 Lehrlinge
Lehrlinge sind Personen, die einen Lehrberuf bei einem Lehrberechtigten erlernen.


2.1.2 Angestellte
Angestellte sind Arbeitnehmer, auf deren Rechtsverhältnis das Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz oder Journalistengesetz zur Anwendung kommt. Darunter versteht man alle Personen, die kaufmännische oder höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten verrichten.
2.1.3 Arbeiter
Arbeiter sind Personen, die keine Angestelltentätigkeit verrichten, für die also das Angestelltenrecht nicht gilt.


2.1.4 Heimarbeiter
Heimarbeiter sind keine Angestellten, weil sie zwar wirtschaftlich, nicht aber persönlich vom Auftraggeber abhängig sind (keine Eingliederung in die Betriebsorganisation).

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Sortenschutzrecht
indicator Der Begriff der Demokratie
indicator Stellen Sie die Stationen des Frauenwahlrechts in Österreich dar
indicator Merkmale von Gruppen der OK
indicator Die Gesetzgebungsfunktion des deutschen Bundestags
indicator Organization of the Parliament
indicator Abschreibungen
indicator Belohnung
indicator Fabianer
indicator BEISPIEL DER DOPPELMAYER -SEILBAHNEN -VERTRIEBS-GESELLSCHAFT M.B.H.


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution