Die Belohnung ist die nachträgliche Anerkennung für eine Leistung. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Anders ist es jedoch beim Auffinden von Diebesgut. Hier hat der Bürger einen Anspruch auf "Finderlohn."
Fahndungstaktische Grundsätze zur Öffentlichkeitsfahndung
- Vor Auslösung öffentlicher Fahndungsmaßnahmen sind rechtzeitig die Polizeidienststellen des Bereiches, über den sich die Fahndung erstreckt, unter Darlegung des Sachverhaltes zu unterrichten.
- Dadurch wird vermieden, dass Hinweisgeber aus der Bevölkerung bei Polizeidienststellen aufgrund fehlender oder mangelhafter Information über die Fahndungsmaßnahmen abgewiesen werden.
- Ein solches Versagen kann schwerwiegende negative Folgen für die Tataufklärung und für die Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitarbeit haben. Es zerstört das Vertrauen der Bürger gegenüber der Polizei.
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