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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Demokratie

Der begriff der demokratie


1. Finanz
2. Reform

Der Begriff der Demokratie wurde in der griechischen Philosophie aus dem Begriff democratia entwickelt und bedeutet soviel wie Volksherrschaft. Als eine der ersten Demokratien kann die athenische angesehen werden, welche durch Kleisthenes ihren Anfang nahm. Sie wurde im Gegensatz zur Monarchie (Herrschaft eines einzelnen) oder Aristokratie (Herrschaft der Besten) als Herrschaftsform bezeichnet, in der die Macht bei allen Bürgern lag, wobei im Altertum der Bürgerbegriff längst nicht alle Menschen umfaßte. Vielmehr gab es Bürger und Nichtbürger, welche auch nicht mitentscheiden durften. Bei den antiken Philosophen wurde die Demokratie überwiegend unter die entarteten Regierungsformen eingereiht. Sie galt bis ins 19.Jh. hinein als ideale Komponente für ein gemischtes Verfassungssystem mit monarchischen und aristokratischen Elementen. Praktische Bedeutung gewann die Demokratie erst wieder mit der französischen Revolution und im 19.Jh. im Zuge der Emanzipation der Sozialisten sowie der Radikalen (Nationalisten).
Die damaligen Grundwerte der Antike können jedoch nicht auf das heutige Bild einer Demokratie übernommen werden, allein durch die Tatsache, daß mit Bürger das ganze Volk gemeint ist und Demokratie nicht nur auf eine Stadt sondern auf ganze Länder anwendbar sein muß. Der Begriff Volksherrschaft definiert sich so, daß die von Entscheidungen Betroffenen in möglichst hohem Maße (direkt) an der Entscheidung beteiligt werden. Da jedoch die Herrschaft des Volkes einige Probleme birgt (siehe Thema 2), ist dies mehr eine Herrschaft der öffentlichen Meinung welche entstanden ist durch rationale Diskussionen.
Nun dieses Prinzip der Volksherrschaft beruht auf unabdingbaren Voraussetzungen, welche gegeben sein müssen. Dies sind Gleichheit und Freiheit. Jedes Individuum welches Teil dieses Volkes ist, ist frei in seinen Entscheidungen (Selbstbestimmungsrecht) und ist vor jedem anderen Individuum gleich. Dies macht die eigene Meinungsbildung ist nicht nur möglich sondern auch notwendig, um eine öffentliche Meinung zu formulieren, welche den Grundgedanken der Demokratie mit einer Mehrheitsbildung im Volk erst ermöglicht. Funktionierende Demokratien haben sich über diese Voraussetzungen hinaus noch Grundwerte geschaffen, die die Existenz der Demokratie in diesem Land sichert. Diese Grundwerte beinhalten als wichtigsten Punkt die Menschenrechte. Sie schließen die Voraussetzungen der Demokratie ein und bilden einen festen und unveränderbaren Bestandteil einer jeden modernen demokratischen Verfassung. Denn ohne die Wahrung der Menschenrechte, würde es zu einer Herrschaft über eine unterdrückte Minderheit oder vielleicht auch Mehrheit im Volke geben, was laut Definition nicht mehr unter Demokratie zu zählen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Entscheidung die demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmt, welche unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (BVerfG - Entscheidung 2,12f). Dazu gehört die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, das Mehrparteienprinzip sowie die Existenz von unabhängigen Gerichten. Vor diesen Gerichten wiederum muß ebenfalls jeder Mensch gleich sein. In allen modernen und funktionierenden Demokratien sind obige Grundwerte in Gesetzestexten vertreten und werden mittels einer Exekutive in Form von Regierungen, gewählt vom Parlament und schließlich vom Volk, verteidigt. Doch mit dem Begriff der Parlamente und Regierungen kommt man zwangsläufig schon zu den verschiedenen Formen der Demokratie und deren Vor- und Nachteile. Denn wer sitzt im Parlament, wer wählt es und wer darf die Regierung bilden? Dieses Thema behandle ich aber im 2.Teil der Aufgabe.
Abschließend kann ich sagen, daß Demokratie heutzutage weniger eine Staatsform als eine Lebensordnung der Menschen in einem Staat ist.

 
 

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