Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat jeden Januar eines neuen Jahres einen Bericht vorzulegen. Dieser muss enthalten:
- Eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, wobei die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen darzulegen sind, welche die Bundes-regierung aus dem Gutachten zieht;
- Die Jahresprojektion, in der für das laufende Jahr die von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele mit Hilfe des Schemas der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Zielbündel darzustellen sind;
- Die Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik, aufbauend auf dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates und der Jahres-projektion;
- Die Projektion der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung auf 5 Jahre; diese bildet den gesamtwirtschaftlichen Rahmen für eine mehrjährige Finanzplanung, genannt mittelfristige Finanzplanung ("MifriFi").
Die gesetzliche Grundlage des Jahreswirtschaftsberichtes findet sich im § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8.5.1967.
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