Behörden: Im Bundesgebiet bestehen 19 Arbeitsinspktorate und (beim Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales) die Zentralarbeitsinspektion.
Zweck: Die Arbeitsinspektionen sind Verwaltungsbehörden, die die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in den Betrieben zu überwachen haben. Sie können den Betrieben auch die Durchführung entsprechender Maßnahmen zum Schutze der Arbeitnehmer auftragen. Über-tretungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften und Nichtbefolgung der Aufträge der Arbeitsinspektion werden von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (über Anzeige der Arbeitsinspektion) bestraft.
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