Aufgrund der geleisteten Stammeinlage wird das Mitgliedschafts
recht an einer GesmbH erworben.
Dieses Mitgliedschaftsrecht bezeichnet man als Geschäftsanteil.
Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft muss der Geschäftsanteil nicht verbrieft sein, das heißt, es braucht keine Urkunde ausgestellt zu werden.
Der Betrag der Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter kann verschieden hoch sein. Jeder Gesellschafter hat nur einen Geschäftsanteil.
Die Geschäftsanteile werden in einem von der Gesellschaft geführten Geschäftsanteilbuch verzeichnet. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann nur durch einen Notariatsakt erfolgen.
Das Stammkapital setzt sich aus der Stammeinlage der Gesellschafter zusammen.
Das Stammkapital muss mindestens € 35.000 betragen.
Die gesetzliche Mindesthöhe eines Geschäftsanteils
beträgt € 1000.
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