Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versuche zur etablierung digitalen fernsehens in deutschland - vorgeschichte(n)


1. Finanz
2. Reform

Bereits im Februar 1994 wurde die Media Service GmbH bestehend aus Telekom, Bertelsmann und Kirch gegründet und noch im gleichen Jahr von der EU-Kommission aus wettbewerblichen Gründen gestoppt. Im November 1995 stellt die Nachfolgeorganisation Multimedia-Betriebsgesellschaft (MMBG), an der auch ARD und ZDF beteiligt sind, einen Digitaldecoder namens Mediabox vor. Dabei wird der Entscheidung der EU insofern Rechnung getragen, als das Anteile der Gesellschaft für interessierte Unternehmen "reserviert" werden. Parallel dazu entwickelt Kirch die auf einer anderen Technik aufbauende d-box und bestellt bei Nokia eine Millionen Stück (wie es heißt, weil die Firma aus Risikogründen ansonsten nicht bereit wäre, diese zu produzieren. Später sollte der Ballast unverkaufter d-Boxen zum unverhandelbaren Teil der Einigungsgespräche mit Bertelsmann werden.)
Verhandlungen zum Beitritt Kirchs an der MMBG scheitern im Februar 1996, auf der anderen Seite führt Bertelsmann Gespräche mit Murdoch, Canal+ und Havas. Im September 1996 zerfällt die MMBG, die Telekom kündigt ihren Rückzug an und plant, selbst Fernsehprogramme zu veranstalten. Murdoch hat zwischenzeitlich die Seiten gewechselt und will sich mit 49% bei Kirchs im Juni 1996 gestarteten DF1 einkaufen. Im September 1996 stoppt Bertelsmann sein digitales Fernsehprojekt (Club RTL). Im März 1997 zieht sich Murdoch mit seinem BskyB vermutlich vor dem Hintergrund der nicht eingetroffenen Prognose der Abonenntenzahlen und der rechtlich unsicheren Lage aus der geplanten Beteiligung an DF1 zurück und trägt damit dazu bei, daß Kirch in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät. Im März 1997 schließlich schlägt die Telekom, die zwischenzeitlich auch die Einführung eines Dekoders angekündigt hatte, die Bildung eines Runden Tisches vor, an dem alle Programmanbieter beteiligt sein sollen. Die Allianz von Bertelsmann (genauer: CLT/UFA), der Kirch-Gruppe und der Telekom sind Ergebnis der damit einsetzenden Gespräche.
Die langwierigen Bemühungen, in unterschiedlichen Zusammensetzungen und Verhandlungsrunden digitales Fernsehen in Deutschland einzuführen, können als Indiz für die damit verbundenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verstanden werden.
Für die Verhandlungen im Vorfeld der beschlossenen Allianz prägend war die Mischung aus Einsicht zur Zusammenarbeit und eigenen Ambitionen, die vor dem Hintergrund sich erst entwickelnder (und sich wieder ändernder) Pläne der Beteiligten zu wechselnden Koalitionen führte. Zudem ist zu vermuten, daß über all dem eine mißtrauische Grundstimmung vorherrschte, die sich daraus erklärt, daß sich hart konkurrierende Wettbewerber nun zu gemeinsamen Verhandlungen veranlaßt sahen, bei denen die Angst, "über den Tisch gezogen zu werden", latent vorhanden war.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Pro Censorship in Libraries
indicator Rechtsverordnungen
indicator Preisniveaustabilität
indicator Der Sozialismus
indicator Der Verres - Prozess
indicator Reform der Alterssicherung
indicator Zulassungsvoraussetzungen für den Geregelten Freiverkehr
indicator Ausschluá von Ansprchen
indicator Sicherheits-, Umwelt- und Gütezeichen in Österreich
indicator Aufbau und Ziel der Arbeit


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution