Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares Rentensystem, das den Menschen im
Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert.
Als erste Maßnahme wird die von der alten Bundesregierung beschlossene
Renten¬niveaukürzung gestoppt:
Die zum 1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveau¬kürzung
und die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen
Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt.
Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird.
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