Was ist eine AG?
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Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), die ein in Aktien (siehe Industriebetreibslehre, Frage 387 ff.) zerlegtes Grundkapital besitzt. Die Teilhaber (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (d.h., die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen) und haben weder Geschäftsführungs- noch Vertretungsbefugnis.
Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen für die AG?
Folgende Voraussetzungen sind nach dem AktG zu erfüllen:
Mindestens 5 Personen (Gründer) sind erforderlich;
das Grundkapital muß mindestens 100.000,00 DM betragen (Bar- oder Sachgründung);
der Mindestnennbetrag der Aktien ist 50,00 DM, höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle 100,00 DM lauten;
die Satzung bedarf der notariellen Beurkundung;
Eintragung ins Handelsregister Abteilung B.
Welche Rechte und Pflichten haben die Aktionäre?
Rechte der Aktionäre sind:
Stimmrecht (nach Aktienanteilen) und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung,
Recht auf Anteil am Gesellschaftsvermögen bei einer Auflösung der AG (nach Befriedigung aller Gläubiger),
Recht auf Anteil am Gewinn (Dividende), der angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den Aktiennennbetrag,
Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien,
Pflichten der Aktionäre sind:
Pflicht zur Kapitaleinlage,
beschränkte Haftpflicht (in Höhe der Einlage).
Nennen Sie die Organe der AG!
Die AG besitzt drei gesetzmäßige Organe:
Der Vorstand (leitendes Organ) wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre gegen festes Gehalt und Gewinnanteile (Tantieme) bestellt und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für fünf Jahre, ist zulässig.
Der Aufsichtrat (überwachendes Organ) besteht je nach Höhe des Grundkapitals auf mindestens drei und höchstens einundzwanzig Mitgliedern, die für höchstens vier Jahre gewählt werden (nach AktG). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und oftmals Tantieme.
Die Hauptversammlung (beschließendes Organ) besteht aus den Aktionären und deren Vertretern (z.B. Banken, die das Depotstimmrecht ausüben). Es wird nach Aktiennennbeträgen abgestimmt. Beschlüsse der HV bedürfen der notariellen Beurkundung.
Welche Aufgaben hat der Vorstand der AG?
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
Geschäftsführung und Vertretung,
Sorgfalts- und Haftpflicht,
Beachtung des Wettbewerbsverbots (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Frage 188).
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat der AG?
Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
Wahl des Vorstandes,
Überwachung des Vorstandes und dessen Geschäftsführung,
Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlages des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes;
Bericht über Jahresabschluß und Lagebericht an die Hauptversammlung,
Vorschlag für die Gewinnverteilung.
Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung der AG?
Zu den Aufgaben der Hauptversammlung zählen:
Die Bestellung der von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder,
die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns,
die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
die Bestellung der Abschlußprüfer,
Beschlüsse über Satzungsänderungen, z.B. Kapitalerhöhung (Dreiviertelmehrheit ist erforderlich).
Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die AG?
Die Bedeutung der AG ist vor allem in folgendem zu sehen:
Das oft hohe Grundkapital wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht, dadurch können große wirtschaftliche Aufgaben verwirklicht werden;
die AG ist die typische Form der Großunternehmung, vor allem in der Industrie, bei Versicherungen und Banken;
durch relativ kleine Kapitalanteile wird eine breite Streuung des Eigentums am Produktionsvermögen erzielt;
die Aktie ist ein Beliebtes Anlagemittel, da sie leicht wieder veräußert werden kann.
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