Zunehmend findet man im Baubereich Personen, die aus der Europäischen Union und dem übrigen Europa, besonders Osteuropa, stammen. Hierbei tritt immer häufiger das Problem auf, in denen Bauarbeiter angeben, in anderen EU - Staaten als selbständiger Maurer tätig gewesen zu sein um in der BRD als sogenannte "self- employed person" oder "sub- contrac- tors" beschäftigt zu werden. Bei all diesen Personen ist zu prüfen, ob es sich um eine Entsendung im Sinne des Artikel 14a Abs. 1 Nr. 1 Verordnung- (EWG) 1408/ 71 handelt, in diesem Fall würden weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendelandes über die soziale Sicherheit Anwendung finden, oder ob die ausgeübte Tätigkeit als abhängige Beschäftigung anzusehen ist.
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