Kiffen war in Deutschland noch nie verboten. Bestraft werden kann nur (laut § 29 des BtMG (Betäubungsmittelgesetz)), wer illegale Betäubungsmittel (z.B. Cannabis) \"anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.\" Zudem sind Besitz, Durchfuhr und ähnliches noch verboten. Vom Konsum steht im BtMG nichts drin also ist er erlaubt. Er ist deshalb erlaubt, da Selbstschädigung in Deutschland nicht bestraft wird. Der Besitz ist jedoch verboten, da man die Droge ja weitergeben könnte.
Mann kann also Drogen (auch Cannabis) konsumieren, ohne sie zu besitzen. z.B. wenn man einen Joint annimmt, einpaar Mal dran zieht und ihn wieder abgibt. Dann hat man ihn ja nicht besessen.
|