Der Rat sorgt für die allgemeine Abstimmung der Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft. Deren Hauptziel ist die Errichtung eines Binnenmarktes, d.h. eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem die vier Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gewährleistet sind.
Darüber hinaus ist der Rat für die Regierungszusammenarbeit zuständig. Und zwar zum einen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP genannt) und zum anderen in den Bereichen Justiz und Inneres, in denen es z.B. um Einwanderungs- und Asylfragen, Terrorismus- und Drogenbekämpfung geht. Die Mitgliedstaaten erlassen im Rat Rechtsvorschriften für die Union, setzen ihre politischen Ziele, koordinieren ihre nationalen Politiken und regeln Konflikte untereinander und zwischen ihnen und anderen Institutionen.
Der Europäische Rat stellt die EU auf drei Grundpfeiler: Den ersten Pfeiler bilden verschiedene Bereiche der EU-Politik (u. a. Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Energie, Forschung und Entwicklung). Dabei wird demokratisch über neue Vorschläge abgestimmt, wobei die 87 Stimmen auf die verschiedenen Länder aufgeteilt werden (Österreich hat 4), von sind 62 für eine Mehrheit notwendig sind. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bildet den zweiten Pfeiler und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres den dritten Pfeiler. In diesen beiden Pfeilern ist Einstimmigkeit erforderlich. Der Rat ist somit sowohl das Beschlußorgan als auch der Initiator der Politik.
Der Europäische Rat gewinnt in der Union immer mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten, gibt der Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb und befaßt sich mit strittigen Fragen, die auf Ministerebene nicht geklärt werden können.
Der Europäische Rat berichtet nach jeder seiner Tagungen dem Europäischen Parlament und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die in der Unionspolitik erzielten Fortschritte.
Organisation: Die Mitgliedstaaten unterhalten in Brüssel Ständige Vertretungen. An ihrer Spitze stehen in der Regel Diplomaten im Botschafterrang.
Das Generalsekretariat verwaltet die Rechtsakte und Archive. Sein juristischer Dienst berät den Rat und seine Ausschüsse in Rechtsfragen. Der Generalsekretär wird vom Rat einstimmig ernannt.
Transparenz: Der Ministerrat bemüht sich intensiv darum, seine Arbeit dem Bürger näherzubringen. Abstimmungen des Rates über Rechtsakte und die Begründungen dieser Abstimmungen werden jetzt regelmäßig veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat jetzt auch Zugang zu bestimmten Dokumenten des Rates, und einige Debatten des Rates werden audiovisuell übertragen.
Wichtig ist, dass im Moment Österreich den Ratsvorsitz für 6 Monate inne hat.
|