Spesen
Für die Durchführung von Börsegeschäften für Kunden berechnen die Banken Spesen, die im allgemeinen betragen:
für Anleihen 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-
für Aktien 0,25 % vom Kurswert mindestens ÖS 300,-
für Investmentzertifikate 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-
Gesetzliche Tarife oder Vereinbarungen für diese Spesen gibt es nicht. Diese Spesen enthalten auch die Börsenumsatzsteuer und eine allfällige Vermittlungsprovision des Vermittlers an der Börse (Maklergebühr, Courtage).
Börsenumsatzsteuer
Die Börsenumsatzsteuer fällt auch an, wenn das Geschäft nicht über die Börse ausgeführt wird.
Diese beträgt:
für Staatsanleihen u. dgl. 0,4 % vom Kurswert
für Schuldverschreibungen öffentl. rechtl. Banken 0,6 % vom Kurswert
für sonstige Schuldverschreibungen 1,0 % vom Kurswert
für Investmentzertifikate 1,2 % vom Kurswert
für Aktien etc. 1,5 % vom Kurswert
Für Geschäfte zwischen Wertpapierhändlern gelten nur die halben Steuersätze.
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