Oft wurde eine Anklage einfach aus Neid, Hass, Willkür oder wegen Umweltkatastrophen erhoben. Folgende Merkmale und Verhaltensweisen wurden zu den Indizien gezählt:
1. Mangelnder sowie häufiger Kirchenbesuch
2. Sicheres Auftreten gleichsam als augenfällige Verteidigung
3. Aufenthalt auf einem Felde vor einem Unwetter
4. Kräutersuche
5. Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits verurteilten Hexe
6. Heimatlosigkeit
7. Schlechter Ruf (wenn Kinder oft krank sind, wenn man
Stimmungsschwankungen hat)
8. ,,Hexenhaftes\" Aussehen
9. Hohes Alter
10. Hexenmale: Unempfindliche Körperstelle (Stigma diabolicum) als Zeichen der Teufelsverbundenheit
11. Tränenlosigkeit
12. Geringes Körpergewicht: Dies führte zu der Vorstellung, dass Hexen nicht untergehen können
Die drei zuletzt angeführten Hexenmerkmale bildeten die eigentlichen Indizien bei einem Hexenprozess. Wenn man all diese Punkte betrachtet, sieht man, dass eigentlich alles ein Grund für eine Anklage sein könnte (z.b. Punkt 1).
Im politischen Bereich wurden Hexenverfolgungen als Disziplinierungsmittel angewandt, was das Anwachsen der Verfolgungen zu Beginn des Absolutismus zeigt.
Hexen wurden wegen Meleficium, Teufelspakt, Satanskult, Sabbatbesuch, Hexenflug und Tierverwandlung angeklagt.
Obwohl die Richter den Angeklagten falsche Versprechungen machten (Freispruch, kein Todesurteil..), mussten sie das Geständnis meist durch Folter erpressen, da den Delinquenten allseits bekannt war, dass es sich hierbei nur um eine leichtere Art handelte, um zu einem ,,guten\" Geständnis zu kommen.
Später wurden diese erzwungenen Geständnisse meist durch Suggestivfragen vereinheitlicht.
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