Die Strafvollstreckung und somit das Strafvollstreckungsverfahren umfasst alle Maß-nahmen, die auf die Durchsetzung eines rechtskräftigen Straferkenntnisses, also eines Urteils, gerichtet sind.
Zu diesen Maßnahme gehören die unter Punkt 5 "Rechtsfolgen der Straftat" aufgeführten Punkte a) bis d).
Ist es zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe gekommen, kann das Gericht diese in besonderen Fällen zur Bewährung aussetzen.
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