Zuständigkeit:
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Im Rahmen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheidet man die Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit.
Zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit gehören:
Prozess zwischen Privatpersonen und/oder Firmen (z.B. Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Maklercourtage, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz, Mietstreitigkeiten usw.)
Familienstreitigkeiten (z.B. Scheidungssachen, Unterhaltszahlungen)
Landwirtschaftsstreitigkeiten
Mahnverfahren
Zwangsvollstreckungsverfahren
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen (Testaments- und Erbscheinangelegenheiten) bearbeitet.
In Straf- und Bußgeldverfahren werden Vergehen, Verbrechen, und Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
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