Die Aufgabe des Wettbewerbs ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt. Er erfüllt dabei mehrere Funktionen.
Durch die Inaussichtstellung eines erhöhten Gewinns bei optimaler Marktanpassung wird eine Anreizfunktion geschaffen. Der Wettbewerb verbessert die qualitative und quantitative Marktversorgung, führt durch Rationalisierungsdruck zu Ressourceneinsparung, der technische Fortschritt wird gefördert und die betriebliche und gesamtwirtschaftliche Anpassungsflexibilität gesteigert. Es werden inflexible Strukturen verhindert, was zu einer geringeren Konjunktur- und Strukturanfälligkeit führt. Die Einkommen sind leistungsbezogen und entsprechen den Knappheitsverhältnissen. Nichtgefragte Leistungen werden nicht belohnt.
Neben diesen ökonomischen Funktionen hat der Wettbewerb noch eine gesellschaftspolitische Funktion. Er sichert die Wahrnehmung individueller Freiheiten und streut ökonomische Macht als Voraussetzung zur Erhaltung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.
Das Gegenstück zur dezentralen Steuerung der Wirtschaft ist eine ex ante-Koordination der Wirschaftspläne durch zentrale Institutionen.
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