Die Erfüllung der an der Börse geschlossenen Geschäfte erfolgt außerhalb der Börse. Hinsichtlich der Art der Erfüllung unterscheidet man Geschäfte \"per Kassa\"\' und \"per Arrangement\". Kassageschäfte sind zwischen den Vertragspartnern unmittelbar zu erfüllen. Alle an der Wiener Börse zum Amtlichen Handel oder zum Geregelten Freiverkehr zugelassenen Wertpapiere sind in das Arrangement einbezogen und daher die Geschäfte in der Regel nach den Bestimmungen der Arrangementordnung abzuwickeln. Ausnahmen gelten z.B. für verlosbare Wertpapiere vor dem Verlosungstermin.
Die Durchführung des Arrangements wird vom Arrangementbüro der Österreichischen Kontrollbank AG unter Aufsicht der Börsekammer besorgt. Das Arrangement ist so eingerichtet, daß die Geld- und Wertpapierbewegungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Clearing). Dies wird durch Saldierung aller, während einer Arrangementperiode (Geschäftswoche) abgeschlossenen, Geschäfte erreicht. Die zur Abwicklung notwendigen Daten (Wertpapierkategorien, Menge, Kurs und Girokontonummer des Käufers oder Verkäufers) werden vom Arrangementbüro bei jeder Börseversammlung in einer Geschäftswoche (Montag-Freitag) erfaßt. Geschäfte im computerunterstützten Handelssystem PATS werden automatisch an das Abrechnungssystem weitergeleitet.
Am Abrechnungstag (Montag nach der Geschäftswoche) werden den Arrangementteilnehmern die Abrechnungsnoten und Listen über die abgeschlossenen Geschäfte zur Kontrolle übersandt, aus denen die Salden der einzelnen Wertpapierkategorien zu ersehen sind, die die Teilnehmer aus dem Arrangement zu erhalten oder in das Arrangement zu liefern haben.
Am Einreichungstag (=Liefertag; Freitag nach der Geschäftswoche) erfolgt die Lieferung in das Arrangement. In der Regel werden keine effektiven Stücke geliefert (\"papierlose\" Erfüllung), sondern auf Grund der Lieferlisten Abbuchungen vom Wertpapiersammelbankdepot des Arrangementteilnehmers vorgenommen.
Die Österreichische Kontrollbank AG, die das Arrangement besorgt, ist zugleich auch die Wertpapiersammelbank für Österreich. Am Einreichungstag ist auch die Liste der aus dem Arrangement zu übernehmenden Stücke einzureichen. Auch die Übernahme erfolgt in der Regel durch Zuschreibung zum Wertpapiersammeldepot des Arrangementteilnehmers. Die Ausfolgung effektiver Stücke muß ausdrücklich verlangt werden. Die Ausfolgung sowie die Ab- und Zuschreibung auf den Wertpapiersammeldepots erfolgt am Kassatag (zweiter Montag nach der Geschäftswoche). An diesem Tag werden auch die Girokonten der Arrangementteilnehmer mit dem in der Abrechnungsnote ausgewiesenen Saldo erkannt oder belastet. Die technische Abwicklung des Arrangements benötigt daher die Zeit von längstens zwei Wochen und wird heute mittels elektronischer Datenverarbeitung durchgeführt.
Die Erfüllung der Arrangementgeschäfte ist durch die Arrangementkaution der Teilnehmer sichergestellt.
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