2.1 Historische Entwicklung:/
- Einzelunternehmen
- Zusammenschluß mehrerer Personen
- Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter (Kg & stille Gesellschaften)
- Trennung zw. Finanzierung und führenden Personen
2.2 Kriterien der Auswahl:
- Haftung (Risiko-, Gewinnteilung)
- Leitungsbefugnis
- Finanzierungs- & Kreditwesen
- Aufwendung für die Rechtsform
. Gründungskosten
. Steuer
. Publizierungskosten
2.3 Rechtsformen von Betrieben:
- Einzelunternehmen (z.B.: Schuster)
- Personengesellschaften
. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
. Offene Erwerbsgesellschaft OEG
. Offene Handelsgesellschaft OHG
. Kommanditgesellschaft KG
. Stille Gesellschaft
- Kapitalgesellschaft
. Aktiengesellschaft
. Ges. m. b. H.
- Mischformen und Doppelgesellschaften
. Ges.m.b.H. & Co.KG
. Doppelgesellschaften
~ Produktions - Kapitalgesellschaft
~ Vertriebs - Personengesellschaft
- Genossenschaften
- Öffentliche Betriebe
2.4 Einzelunternehmen:
- ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen
- alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis
+
- geringe Gründungskosten
- steuerlich günstig
- gute Kreditwürdigkeit
-
- unbeschränkte Haftung
2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Keine Rechtspersönlichkeit
- nur Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszweckes
- Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags
- z.B.: - ARGE
- Ärztepraxis
- Interessensgemeinschaften
2.6 Offene Handelsgesellschaft OHG:
- zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft
- Name mindestens eines Gesellschafters
- Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschaften begründet
+
- breite Handlungsbasis
- kostengünstige Rechtsform
- Mitarbeit aller Gesellschaften
-
- Hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet
2.7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG:
so wie OHG
- auch für Nichtvollkaufleute
2.8 Kommanditgesellschaft KG:
- besteht aus:
. Komplementär (wirklicher Unternehmer)
~ haftet unbeschränkt
. Kommanditist (Gönner)
~ haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage
~ meist Kapitalgeber
- muß im Handelsregister eingetragen werden
- Gewinnverteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
+
- geringer Gründungsaufwand
- günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
- keine laufenden Kosten für die Rechtsform
- einfache Besteuerung
-
- Vollhaftung des Komplementärs
2.9 Stille Gesellschaft:
- ist Innengesellschaft
- Unterschied zum Darlehen
. Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz
. Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteile
- echte Stille Gesellschaft
. am Geschäftserfolg, nicht am Geschäftsvermögen beteiligt
. Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragssteuerung
- unechte Stille Gesellschaft
. am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt
. Einkünfte daraus gelten als \"Einkünfte aus Gewerbebetrieben\"
+
- Günstige Form der Fremdfinanzierung
- kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis
2.10 Juristische Person:
- Eine rechtlich geregelte Organisation
- ist rechtsfähig
- ist Träger von Rechten und Pflichten
- kann erben
- kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden.
- ist nicht deliktfähig, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.
2.11 Aktiengesellschaft AG:
- ist juristische Person
- Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie), zerlegtes Grundkapital
- Gründung
. relativ hoher Zeitaufwand
. nicht unbeträchtliche Kosten
. Gesellschaftsvertrag heißt Satzung
. für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung
. Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft möglich
- Grundkapital
. mindestens 1 Mio öS
. durch Aktien mit Nennwert
- Aufsichtsrat
. auch Arbeitnehmervertreter
. Überwachung der Geschäftsführung
. Bestellung und Abberufung des Vorstands
. Prüfung des Jahresabschlusses
- Vorstand
. Geschäftsführung, meist mit detailliertem Vertrag
. Erstellen des Jahresabschlusses
. Informationspflicht gegenüber Aufsichtsrat
. Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
. Unverzügliche Beantragung des Konkurs- & Ausgleichsverfahrens
- Aktie
. Inhaberaktie (Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt
. Namensaktie (Stammaktie): Auf Namen genannt
. Vorzugsaktie:
~ z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung
~ meist ohne Stimmwahl
. verbunden mit der Aktie ist der Gewinnanteil, auch Coupon genannt
. Mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
- Hauptversammlung
. einmal jährlich alle Aktionäre
. Aufgaben:
~ Wahl des Aufsichtsrates
~ Beschlußfassung über Gewinnverbreitung
~ Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
~ Beschlüsse über Satzungsänderungen
. Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie
. Gestaffelte Minderheitenrechte
- Vorteile
. breite Finanzierungsbasis
. gute Kontrollmöglichkeiten durch verschiedene Organe
. größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital
. international gebräuchlich
. Dynamik der Börsen
- Nachteile
. nur für große Gesellschaften geeignet
. Doppelbesteuerung
. hohe Kosten
~ Gründung
~ Versammlungen
~ Publikationen
. Schwerfälligkeit der Organisation
- Geschäftsführer - Handelsrechtlich
. im Handelsregister Eingetragen
. meist mit detailliertem Vertrag
. mit Privatvermögen haftbar
. gesetzliche Rechte und Pflichten
. Leitet das Unternehmen
- Geschäftsversammlung
. Prüfung des Rechnungsabschlusses
. Verteilung des Gewinns
. Bestellung des Geschäftsführers
- Aufsichtsrat
. Stammkapital größer 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter
2.12 Ges.m.b.H:
- Geschäftsführer Handelsrechtlich
. im Handelsregister eingetragen
. meist mit detailliertem Vertrag
. mit Privatvermögen haftbar
. gesetzliche Rechte und Pflichten
. leitet das Unternehmen
- Gesellschaftsversammlung
. Prüfung des Rechnungsabschlusses
. Verteilung des Gewinns
. Bestellung des Geschäftsführers
- Aufsichtsrat
. Stammkapital größer als 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter
- juristische Person
- relativ junge, und künstliche Form der Gesellschaft
- relativ geringer Gründungsaufwand
- Stammkapital 500.000 öS
- kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden
- mindestens zwei Gründer, später Einmanngesellschaft möglich
- 25 % Sperrminderheit
- Haftung
. beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
. zusätzliche Haftungszusagen der Gesellschafter
- Finanzierung
. Übliche Eigen- / Fremdfinanzierung
. Kapitalherabsetzung nur bei vorgehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung
- Vorteile
. Haftung
. Finanzierung
. geringer Aufwand gegenüber AG
. einfache Gründung
. leichte Überschaubarkeit
. für Tochterunternehmen
. für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitalbasis
- Nachteile
. Doppelbesteuerung
. Fremdfinanzierung
. Bonität beschränkt
2.13 Ges.m.b.H. und Co.KG:
- ist eine KG mit einer Ges.m.b.H. als Komplementär
- es kann auch einziger Kommanditist auch einziger Gesellschafter der Ges.m.b.H. sein.
- Vorteile
. Haftungsbeschränkung
. Ges.m.b.H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführer bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich
. leichtere Regelung der Nachfolgeschaft
. keine Personengesellschaft
- Nachteil
. Mangelndes Vertrauen der Kreditgeber und der Kunden
1. Variante:
Mitglieder der Ges.m.b.H sind mit den Kommanditisten identisch.
Praktisches Ergebnis:
Einheitliche Gesellschaft mit eigenartiger Rechtsform
2. Variante:
Das einzige Mitglied der Ges.m.b.H.
ist zugleich einziger Kommanditist.
Praktisches Ergebnis:
Einmann-Unternehmen mit Rechtsform einer Gesellschaft.
2.14 Genossenschaft
- nicht geschlossene Mitgliederzahl
- wirtschaftlicher Verein und juristische Person
- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
- Haftung (auch unbeschränkt möglich)
- breite Finanzierungsbasis
- nachteilig sind Prüfungskosten
2.15 Öffentliche Betriebe
- Unterschied nach Zielsetzung
. Erwerbsziele
. Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip
. Zuschußbetriebe
- Betriebe in privatrechtlicher Form
. Beteiligungen ÖIAG
. teilweise Privatisierung ÖMV
. indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank)
- Betriebe in nicht privatrechtlicher Form
. ohne eigene Rechtspersönlichkeit
~ Müllabfuhr, Wirtschaftshof
~ Post, ÖBB, Bundesforste
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