. Fünf Bücher
. Erstes Buch: Allgemeiner Teil
. Zweites Buch: Recht der Schuldverhältnisse
. Drittes Buch: Sachenrecht
. Viertes Buch: Familienrecht
. Fünftes Buch: Erbrecht
. Erstes Buch (§§1-240): allgemeine Bestimmungen, Begriffsdefinitionen
. Zweites Buch (§§241-853): schuldrechtliche Regelungen; Schuldverhältnisse
. Drittes Buch (§§854-1296): Besitz, Eigentum, Miteigentum, Vorkaufsrechte, Bestimmungen über Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte
. Viertes Buch (§§1297-1911): Verlöbnis, Ehe, Vormundschaft, Adoption
. Fünftes Buch (§§1912-1941): Erbfolge, Rechtsstellung der Erben, Erbverzicht, Testament
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