Vom 15. Januar bis zum 8. Februar 1992 fand in La Valetta das KSZE-Expertentreffen über die friedliche Regelung von Streitfällen statt. Dort wurde der sogenannte Valetta- Mechanismus entwickelt, der dazu dienen soll, Streitigkeiten zwischen Teilnehmerstaaten schon im Anfangsstadium zu entschärfen und beseitigen. Der Hauptbestandteil dieses Mechanismus ist die Hinzuziehung einer dritten, neutralen Instanz, die zwischen den Konfliktparteien vermitteln soll. Eine Neuerung gegenüber anderen Streitschlichtungsversuchen sticht hervor.
\"Der Mechanismus kann auch einseitig angerufen werden.\" Dies ist ein erster Schritt, sich etwas vom Konsensprinzip zu lösen. Bei einem Streitfall ist der erste Schritt der Konfliktparteien selbst zu versuchen, den Streitfall zu lösen, sei es \"durch einen Prozeß direkter Konsultationen und Verhandlungen oder eine Einigung über ein geeignetes anderes Verfahren zur Streitbeilegung.\" Wird so in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erreicht, kann jede der Konfliktparteien \"die Einsetzung des KSZE-Mechanismus für die Streitbeilegung\" fordern. Jeder KSZE-Staat kann bis zu vier Personen benennen. Aus diesem Verzeichnis suchen sich die Konfliktparteien die Mitglieder des Mechanismus aus.
Kommt innerhalb von zwei Monaten keine Einigung zustande werden sechs Personen benannt, von denen die Streitparteien jeweils bis zu drei Personen ablehnen können. Dies geschieht in einem Zeitraum von einem Monat. Sind alle sechs Personen abgelehnt worden, werden fünf andere Personen ausgewählt, von denen nur noch jeweils eine Person abgelehnt werden kann. Dies ist dann die endgültige Besetzung des Mechanismus, der dann sofort seine Arbeit aufnimmt und versucht, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln. \"Der Mechanismus wird seine Arbeitsweise festlegen und so informell und flexibel vorgehen, wie es ihm zweckmäßig erscheint.\" Er versucht die Streitparteien dafür zu gewinnen, die festgefahrenen Gespräche wieder aufzunehmen und schlägt Verfahren zur Streitbeilegung vor, die aus der Krise führen könnten.
Schafft man es nicht, zu einer Einigung zu kommen, wird der Ausschuß Hoher Beamter informiert, der dann die weitere Vorgehensweise bestimmt. (siehe Anhang, Schaubild 4)
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