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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stimmen aus der politik und anderen öffentlichen kreisen zum fall daschner


1. Finanz
2. Reform

Die Anweisung Daschners an seine Leute bei der Gewaltanwendung den " Rahmen der Verhältnismäßigkeit" zu wahren sei naiv. Außerdem sei ein staatlicher Eingriff in die Menschenwürde niemals verhältnismäßig. Diesem stimmt auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele zu. Dieser mahnt, dass, wenn man das Fenster auch nur einen Spalt öffnen würde, sich die kalte Luft des Mittelalters die ganzen Räume erfüllen würden.



Auch der Staatsrechtsprofessor Werner Beulke von der Uni Passau steht dem Sachverhalt im Fall Daschner recht kritisch gegenüber. Er sagt unter anderem, dass Folter und Wahrheitsserum in das Arsenal der Stasi und nicht in einem Rechtsstatt gehören würden.



Hamburgs Chef des Landeskriminalamtes Reinhard Chedor hat jedoch zu Bedenken gegeben, dass man Eltern, die um das Leben ihres Kindes bangen würden, schlecht erzählen könne, dass der Täter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache. Chedor ist einer der wenigen, der sich indirekt für die ergriffenen Maßnahmen Daschners ausgesprochen hat.



Eine Rechtfertigung von Daschners Anordnung hält dagegen der angesehene Karlsruher Strafrechtsanwalt Gunter Widmaier für möglich weil es dem Polizisten nicht um Ermittlungen in einem Strafrechtsprozess gegangen sei, sondern um die Rettung eines Menschenlebens in einer Notstandssituation.



Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist was den Fall Daschner betrifft eher gespaltener Meinung. Bei ihr heißt es, dass sie stramm gegen Folter sei, aber dennoch nicht den Polizisten verdammen wolle. Sowie schon einige vor ihr, vertritt auch sie die Meinung, dass ein Amtsträger, der in einer ganz extremen Zwangslage eine Entscheidung zwischen zwei Rechtsgütern treffen müsse, sich möglicher Weise auf rechtfertigenden Notstand berufen könne.



Enormes Getöse hat die extreme Meinung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth aufgewirbelt. Dieser hat geäußert, dass mit Gewalt zu drohen eine gemäß des Paragrafen 136a der Strafprozessordnung klar verbotene Vernehmungsmethode sei. Dennoch gebe es Situationen, die mit rechtlichen Mitteln kaum zu lösen seien und in denen Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssten. Weiterhin würden die strafrechtlichen Regeln über einen "rechtfertigenden Notstand" es erlauben, dass Gesetze in einer " gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" überschritten werden würden, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiege - also in diesem Fall das Leben Jakob von Metzlers gegen die körperliche Unversehrtheit und Würde des Beschuldigten Magnus Gäfgen.



Nicht nur die Organisation Amnesty International, welche die Meinung vertretet, dass das Folterverbot absolut sei, ist von diesem Standpunkt auf die Palme gebracht worden sondern auch viele Politiker. Darunter zählt zum Beispiel der Sprecher der SPD-Bundesfraktion, Dieter Wiefelspütz, welcher sich folgender Maßen dazu geäußert hat. Wer zu solchen Aussagen greife, müsse von seinem Amt zurücktreten.

So ist es dann dazu gekommen dass Mackenroth - enorm unter Druck gesetzt - zurückgerudert ist und zur Geltung gebracht hat, dass er widersprüchlich zu seiner bereits vorrangegangenen Aussage das Folterverbot natürlich nicht in Frage stellen wolle.



Gleich dem Parteifreund Wiefelspütz, so ist auch Bundesinnenminister Otto Schily über die Äußerungen Mackenroths entsetzt gewesen. Es gebe kein Halten mehr, so Schily, wenn wir bei dieser Angelegenheit wackeln würden. Wenn wir diese Dinge der Güterabwägung unterwerfen würden, länden wir auch wieder bei der Todesstrafe.

Ein weiterer Befürworter der Handlung Daschners ist der Vizefraktionsvorsitzende der Union im Bundestag Wolfgang Bosbach, welcher ausgesagt hat, dass diese Situation ein Alptraum für jeden Polizisten sei und er hoffe, dass Daschner nicht angeklagt würde.

 
 

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