Die österreichsiche Neutralität lehnt sich an das schweizer Muster an, und mit der Verankerung dieser in der Bundesverfassung wurde Österreich auch völkerrechtlich zu einem dauernden neutralem Staat. In ihrem Inhalt ist diese Neutralität eine immerwährenden, militärische und bewaffnete Neutralität. Dies bedeutet die im Völkerrecht verankerte Verpflichtung Österreichs sich in aller Zukunft außerhalb aller kriegerischen oder kriegsähnlichen Auseinandersetzungen.
Sowie die Pflicht den Status eines neutralen Staats auch mit Waffengewalt zu verteidigen. Ebenso wie deri Schweizer Neutralität ist auch die österreische Neutralität keine Gesinnungsneutralität - was heißt , daß keine Bindung des Staatsbürgers in dem Sinne, daß es ihm verboten wäre seine Sympathie oder Antipathie für diese oder jene Kriegspartei Ausdruck zu geben.
Konkrete Gefährdungen der Neutralität wie etwa die Bildung einer Freiwilligenkorps für eine der kriegsführenden Parteien sowie die Übermittlung von Nachrichten und Informaitionen sind strafbar.
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