Die Autorität gegenüber den Kollegen muss stets gegeben sein. Ebenfalls muss das Durchsetzungsvermögen im rechtlichen Sinne gewährleistet sein. Mitarbeiter müssen stets dazu motiviert werden, ihre Aufgaben korrekt und mit Interesse auszuführen. Eine gute Kooperation mit Kollegen, Angestellten und Bürgern ist das Grundprinzip zur Führung einer Dienststelle.
Wutausbrüche, Gewaltandrohungen, Belästigungen, Misshandlungen, Erpressungen und ähnliche Delikte dürfen nicht an Kollegen und Bürgern angewendet werden.
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