Ausländern, die illegal nach Deutschland einreisen oder sich ohne
Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten, droht eine Freiheits- oder
Geldstrafe.
Ein Ausländer kann aus der Bundesrepublik Deutschland ausge-
Wiesen werden. Das Ausländergesetz nennt verschiedene Tatbe-
Stände, die eine Ausweisung nach sich ziehen können. Dazu ge-
Hören die Gefährdung der Sicherheit oder der freiheitlich-demo-
Kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
Straffälligkeit, aber auch das Unvermögen, seinen Lebensunter-
halt oder den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu be-
Streiten. Auch mißbräuchlicher Drogenkonsum kann zur Auswei-
Sung führen. Bei gravierenden Verstößen gegen deutsches Recht
ist eine Ausweisung \"wegen besonderer Gefährlichkeit\" im Aus-
Ländergesetz vorgeschrieben, etwa in Fällen schwerer Krimina-
lität oder bei Rauschgiftdelikten.1)
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