Bundestag (Art.38, GG)
Mindestens 656 Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen
Wahlperiode: 4 Jahre
Wahlkörper
1.Bundestagspräsidium
2.Bundeskanzler
3.Bundespräsident
4. Richter des Bundesverfassungsgerichts
5. Ältestenrat
Kontrollorgan
Insbesondere bezüglich des Handelns der Bundesregierung
Plenum Ausschüsse
Öffentliche Versammlungen aller Abgeordneten (MdBs) Im Regelfall den Ministerien entsprechend zugeordnet; unter Umständen zeitlich befristete Untersuchungsausschüsse; Besetzung generell nach Fraktions- bzw. Gruppenstärke
Fraktionen Parl. Gruppen Einzel-Abgeordnete
Mindeststärke erforderlich: 5% der Abgeordneten
VORSTAND
Vorsitzender
Stellvertreter
Parl. Geschäftsführer
Leiter der Arbeitskreise
Weitere Mitglieder
WAHL
Restl. F.-Mitglieder Zusammenschlüsse von Abgeordneten unterhalb 5%
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