Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Schaubild "elemente des bundestages"


1. Finanz
2. Reform

Bundestag (Art.38, GG) Mindestens 656 Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen

Wahlperiode: 4 Jahre
Wahlkörper

1.Bundestagspräsidium
2.Bundeskanzler

3.Bundespräsident
4. Richter des Bundesverfassungsgerichts

5. Ältestenrat
Kontrollorgan
Insbesondere bezüglich des Handelns der Bundesregierung


Plenum Ausschüsse
Öffentliche Versammlungen aller Abgeordneten (MdBs) Im Regelfall den Ministerien entsprechend zugeordnet; unter Umständen zeitlich befristete Untersuchungsausschüsse; Besetzung generell nach Fraktions- bzw. Gruppenstärke

Fraktionen Parl. Gruppen Einzel-Abgeordnete
Mindeststärke erforderlich: 5% der Abgeordneten


VORSTAND
 Vorsitzender

 Stellvertreter
 Parl. Geschäftsführer

 Leiter der Arbeitskreise
 Weitere Mitglieder

WAHL

Restl. F.-Mitglieder Zusammenschlüsse von Abgeordneten unterhalb 5%

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator The Restoration of the Stuarts
indicator Die Ehefähigkeit
indicator DER BUNDESRAT-
indicator Jugendarbeitslosigkeit
indicator Was sind die Folgen von Mobbing???
indicator COMMONWEALTH EMPLOYMENT SERVICE - ANGLO SAXONS ONLY?
indicator Warenbörse
indicator Funktionsweise der Dienste des Internet
indicator Handlungsfähigkeit:
indicator Aufgabenverlagerung der Medienbehörden


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution