Völkergewohnheitsrecht
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Das Völkergewohnheitsrecht ist als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung zu verstehen.
Das bedeutet, dass gewisse Vorgangsweisen von Staaten über eine bestimmte Zeit und von Rechtsüberzeugung getragen ausgeübt werden. Es kann dadurch entstehen, dass die Staatenpraxis allgemeine Rechtsgrundsätze annimmt; dass Normen aus der Jurisprudenz oder aus zweiseitigen (bilateralen) Verträgen übernommen werden; oder dass Normen, die in mehrseitigen (multilateralen) Verträgen vereinbart wurden, über den Kreis der Vertragsparteien hinaus anerkannt werden; weiters auch durch die allmähliche Übernahme außerrechtlicher Normen oder Vereinbarungen ("gentlemen's agreements) oder Entschließungen (Resolutionen).
Seit dem Wiener Kongress (1815) bestehen Bestrebungen das Völkergewohnheitsrecht zu kodifizieren. Es sind zwar seither zahlreiche Konventionen zustande gekommen, die Schwierigkeit besteht aber darin, dass meist nur der "kleinste gemeinsame Nenner" der von den Staaten vertretenen Auffassungen festgeschrieben werden kann.
In Österreich ist das Völkergewohnheitsrecht gemäß Art. 9 Abs. 1 B-VG folgendermaßen geregelt:
"Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes gelten als Bestandteile des Bundesrechtes."
Völkervertragsrecht
Verträge dienen hier nicht nur der Verfügung über individuelle Rechtspositionen (rechtsgeschäftlicher Aspekt) sondern auch der Erzeugung künftiger Verhaltensnormen (rechtsetzender Aspekt)
Man kann also zwischen rechtsgeschäftlichen und rechtssetzenden Verträgen unterscheiden.
Der Abschluss schriftlicher Verträge zwischen Staaten ist im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge geregelt. Demnach besitzt jeder Staat die Fähigkeit, Verträge abzuschließen. In Österreich ist der Abschluss von Staatsverträgen Bundessache.
Allgemeine Rechtsgrundsätze
Gemäß Art. 38 IGH-Statut wendet der Internationale Gerichtshof bei der Entscheidung über völkerrechtliche Streitfälle subsidiär die von den zivilisierten Staaten anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze an.
Beschlüsse Internationaler Organisationen
Beschlüsse können in Form von Empfehlungen, allgemein geltenden Vorschriften oder konkreten Entscheidungen ergehen.
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