Als Vorläufer der Folter kann das Gottesurteil angesehen werden, das vor allem bei Inquisitionsprozessen im 13. Jahrhundert verwendet wurde. Die Methoden der Inquisitoren waren nichts anderes als eine ,,legalisierte Triebentleerung\". Wenn das zur Verurteilung notwendige Geständnis erbracht war, versuchte man von der Beschuldigten den Namen der Komplizen zu erfahren. Man glaubte nämlich, dass eine Hexe nie allein zum Sabbat gehe.
Im Ketzer- und Hexenprozess war man ganz allein der Willkür der Richter ausgesetzt. Die Inquisitoren sahen sich als gegen den Unglauben kämpfende Retter der gesamten abendländischen Christenheit.
Die Folter begann schon im Gefängnis, wo der Gefangene in den Stock gelegt wurde. Da er eingeklemmt war, konnte er sich weder rühren und war den Ratten und anderem Ungeziefer wehrlos ausgesetzt.
Bei der weiteren Folter wurden Daumenschrauben angelegt, Körperteile verbrannt, Fußsohlen versengt, Glieder ausgerenkt, Unmengen von Wasser mittels eines Trichters eingeflößt und salzige Speisen ohne Wasser verabreicht.
Auch durch Schlaflosigkeit wurde das gewünschte Ziel erreicht. Ein schreckliches Instrument war die Wippe, bei der man an einem Seil, das an den Händen und Füßen festgemacht war, auf- und niedergezogen wurde. Meistens wurde dabei das Eigengewicht durch angehängte Felsbrocken vergrößert.
Die spanischen Stiefel waren ebenfalls sehr qualvoll, da diese die Beine zerquetschten.
Bei der harten Folterung wurde dann der Bock verwendet. Bei diesem handelt es sich um einen zu einer spitzen Schneide zulaufenden Holzbock, auf den man rittlings gesetzt wurde. Durch sein Eigengewicht schnitt sich die Schneide nun in die entblößten Körperteile.
Wenn die Angeklagte bei der Folter ohnmächtig wurde oder starb, sagte man stets, dass ihr der Teufel geholfen habe, so die Schmerzen zu ertragen.
Wenn sie aber im Gefängnis schwanger wurde, so galt dies als Beweis für die Teufelsbuhlschaft.
Die Folter hatte so ihren ursprünglichen Charakter als Mittel der Reinigung vollkommen verloren.
Die letzte Station war der Tod durch Verbrennen, der schon im Sachsenspiegel als würdige Strafe für Zauberei galt. Meistens wurde den Opfern eine letzte Gnade gewährt. Sie wurden vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt.
Erst im 18. Jahrhundert wurde dem Hexenwahn durch die Abschaffung der Folter, bei der vor allem Thomasius wirksam war, ein Ende bereitet.
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