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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Unerlaubten

Allgemeine ziele einer pflegeversicherung


1. Finanz
2. Reform

Da der Grad der Pflegebedürftigkeit durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen positiv beeinflußbar ist, sollen Prävention und Rehabilitation Vorrang vor der Pflege haben. Durch eine Neuordnung der Kostenträgerschaft sollten weitere Finanzmittel erschlossen werden und Anreize zur Qualitätsverbesserung entstehen: NAEGELE/IGL forderten, "... die Neuordnung der Kostenträgerschaft als einen wesentlichen Baustein einer Gesamtkonzeption zur Lösung der Pflegeproblematik und des Pflegenotstandes zu begreifen [...]".
70% der stationär versorgten Pflegebedürftigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Dadurch stiegen die finanzielle Lasten der Kommunen als Träger der Sozialhilfe stetig. Ein Ziel der Pflegeversicherung mußte daher sein, die Gemeinden zu entlasten und die Abhängigkeit der Betroffenen von der Sozialhilfe zu beseitigen, indem man für das Risiko Pflege ein sozialen Sicherungssystem ähnlich den bereits bestehenden aufbaut.
Leistungen der Pflegeversicherung können als Geld- oder Sachleistungen gezahlt werden. Geldleistungen geben dem Pflegebedürftigen einen höheren Spielraum bei der Wahl der Pflegeform oder des Pflegedienstes: Er kann sich den Pflegedienst wählen, der seinen Präferenzen am besten entspricht. Dies soll Wettbewerb unter den Anbietern von Pflegeleistungen bringen und helfen, die erwarteten Kostensteigerungen zu bremsen; außerdem kann nur bei Geldleistungen den Familienangehörigen, die eventuell die Pflege übernehmen, ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Dem ist entgegenzuhalten, daß "... unter Fachleuten Einigkeit darüber [besteht], daß -bezogen auf die häusliche Pflege- nur über das Sachleistungsprinzip überhaupt ein Mindestmaß an Pflegestandards sicherzustellen ist [...]" . Bei Sachleistungen kann dagegen "... die Qualität der Pflege definiert und kontrolliert werden" .
Das Bewußtsein von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen für die Kosten der Pflege soll erhalten bzw. geschärft werden. Deshalb wurde gefordert, daß die Kosten der Heimunterbringung nicht vollständig ersetzt werden und die Bevölkerung zur Eigenvorsorge verpflichtet wird. Außerdem sollen Pflegebedürftige auch in Zukunft möglichst von Angehörigen gepflegt werden. Schließlich forderte der wissenschaftliche Beirat beim BMF die Unabhängigkeit der finanziellen Sicherung des Pflegerisikos von demographischen Entwicklungen.

Grundsätzlich lassen sich die hier behandelten Modelle der Pflegeversicherung in folgendes Schema einordnen:

Abbildung 1: Modelle der Pflegeversicherung
Selbstverständlich sind auch Mischformen denkbar. Bei der Behandlung der Modelle wird davon allerdings abgesehen, es werden nur die "reinen" Modellvarianten betrachtet. Dabei wird von links nach rechts vorgegangen.

 
 

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