Demokratie (von griechisch demos: das Volk und kratein: herrschen), "Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.
In der griechischen Antike bedeutet der Begriff Demokratie die unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik des jeweiligen Stadtstaates (polis) und stand im Gegensatz zu den Herrschaftsformen Oligarchie (Herrschaft weniger), Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft des Adels).
Unterschieden wird:
umittelbare Demokratie:
In der unmittelbaren Demokratie übt das Volk die bei ihm liegende Staatsgewalt selber unmittelbar (z. B. durch Volksvertretung) aus. Sie ist die Urform der Demokratie. Unmittelbare Demokratien waren einige griechischen Stadtstaaten. Heute finden sie unmittelbare demokratische Elemente z. B. in der Form von Volksbegehren und Volksentscheidungen (Referendum).
mittelbare Demokratie:
Die heutigen Demokratien sind regelmäßig, mittelbare Demokratien, in denen das Volk durch die gewählten Vertreter (z. B. Abgeorndete) repräsentiert wird, insbesondere durch das Parlament (Bundestag).
In der parlamentarischen Demokratie wird die Bildung und die Tätigkeit der Regierung entscheidend von der Volksvertretung beeinflusst.
Die Regierung ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig (das parlamentarische Prinzip) und muß bei einem Misstrauensvotum zurücktreten.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Stellung der Regierung durch das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) wesentlich gestärkt.
In der Präsidentendemokratie ist der vom Volk gewählte Präsident gleichzeitig Regierungschef und ernennt und entlässt Minister, die nur ihm verantwortlich sind und nicht vom Vertrauen des Parlaments abhängig sind.
Er kann gegen Gesetzesbeschlüsse Einspruch einlegen, der vom Parlament nur mit qualifizierter Mehrheit zurückgewiesen werden kann.
Als Beispiel muss hier die USA genannt werden.
|