(1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden
werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfllung der in _ 6 genannten
Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen.
(2) Die Genehmigung kann auf Antrag fr einen bestimmten Zeitraum erteilt
werden. Sie kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn die
genehmigungsbedrftige Anlage lediglich Erprobungszwecken dienen soll.
(3) Die Teilgenehmigung kann fr einen bestimmten Zeitraum oder mit dem
Vorbehalt erteilt werden, daá sie bis zur Entscheidung ber die Genehmigung
widerrufen oder mit Auflagen verbunden werden kann.
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