Der 2. Weltkrieg (1939-1945) zerstörte die europäische Wirtschaft und deren Verflechtungen. Einige Europäer hofften, der Wiederaufbau Westeuropas würde dazu führen, daß man sich auf die Einrichtung eines vereinigten europäischen Staates verständigen könnte. Doch der Gedanke eines vereinten Europas wurde durch den Beginn des Kalten Krieges und durch das anhaltende Mißtrauen gegenüber der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland behindert. Zwei Franzosen - der Staatsbeamte Jean Monnet und der Außenminister Robert Schuman - waren der Auffassung, Frankreich und Deutschland könnten ihre lang bestehenden Gegensätze überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zu einer Zusammenarbeit bieten würde. Im Mai 1950 schlug Schuman eine gemeinsame Einrichtung vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich regeln bzw. koordinieren sollte. Die Mitgliedschaft war auch für andere westeuropäische Länder offen. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande, von Belgien, Italien und Luxemburg begrüßten diesen Vorschlag. Neben Frankreich unterzeichneten diese fünf Länder 1951 den so genannten Vertrag von Paris. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 gegründet, der Vertrag am 25. Juli 1952 ratifiziert. Die Regierung Großbritanniens stellte sich gegen die supranationale Arbeitsweise der geplanten EGKS und entschloß sich gegen einen Beitritt.
Im Juni 1955 einigten sich die Außenminister der sechs Nationen darauf, die Möglichkeiten für eine weitergehende wirtschaftliche Einigung zu untersuchen. Dies führte im März 1957 in Rom zu zwei Vertragsabschlüssen, den Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM) geschaffen wurden. Die EAG hatte nur geringe Bedeutung, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten.
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