1957 errichtetes einheitl. Gericht der EU, bestehend aus 13 von den Regierungen der Mgl.staaten einvernehmlich ernannten Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden; Sitz Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht); entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat und Kommission sowie von Mgl.staaten der EU.
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