Bei der Entwicklung einer Systematik stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem einheitlichen Abgrenzungskriterium. Auch hier bietet die Literatur eine Vielzahl von Ansätzen, die allerdings bei der in dieser Arbeit zugrunde gelegten Definition nicht alle geeignet sind.
CLARK unterteilt NTH\'s, in Anlehnung an eine UNCTAD Systematik, nach ihrem Diskriminierungsgrad in drei Klassen. Von der Kategorie broad über die Kategorie narrow bis hin zu quantitative oder auch hard-core measures nimmt die handelsverzerrende Wirkung zu. Der Nachteil dieser praxisorientierten Systematik liegt in der eher willkürlichen Festlegung in welche Klasse ein bestimmtes NTH einzugruppieren ist. Dieses Manko wird durch die Tatsache verstärkt, daß dasselbe NTH aufgrund unterschiedlicher Ausprägungen einen unterschiedlichen Diskriminierungsgrad aufweisen kann und somit mal in die eine, mal in die andere Kategorie einzuordnen wäre.
WALTER hingegen unterteilt NTH\'s nach der mit ihnen verfolgten Absicht in drei Typen. Maßnahmen, die primär dazu dienen inländische Industrie zu schützen oder inländische Industrie für den internationalen Wettbewerb zu stärken, gehören zu Typ 1. Maßnahmen, die primär zu anderen als den unter Typ 1 aufgeführten Zielen ergriffen werden, aber gelegentlich zur Handelsverzerrung mißbraucht werden, zählen zu Typ 2. Die letzte Kategorie umfaßt alle die Handelshemmnisse, bei denen der unbeabsichtigte protektionistische Effekt lediglich Nebenprodukt autonomer Politik ist. Diese letzte Gruppe gewinnt mit zunehmender Außenhandelsquote eines Landes an Bedeutung.
Diese sinnvolle Systematisierung ist für diese Arbeit allerdings nicht geeignet, da die hier verwendete Definition, Eingriffe, also absichtsvolle Maßnahmen, voraussetzt. Die dritte Kategorie WALTERs, nämlich die unbeabsichtigt handelshemmenden Maßnahmen, würden somit außen vor bleiben.
Die von OHLINGER vorgelegte und hier adoptierte Systematik setzt zur Unterscheidung von NTH\'s bei den folgenden Entscheidungsträgern an: Gesetzgeber, öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft. Die im folgenden zur Systematisierung von NTH\'s verwendeten Gruppen: Gesetzesprotektionismus, administrativer Protektionismus und nicht staatlicher Protektionismus, sind die den Einflußträgern zuzuordnenden entsprechenden Ausprägungen protektionistischer Maßnahmen. (Siehe Abb. 1) Zu dieser Klassifizierung ist kritisch anzumerken, daß natürlich Interdependenzbeziehungen zwischen den Entscheidungsträgern existieren. So vertreten Lobbies ihre Interessen gegenüber dem Gesetzgeber und die Regierung muß sich mit der Bürokratie auseinandersetzen. Trotzdem lassen sich die meisten NTH\'s nach Einflußträgern und Ausprägung relativ klar einer Gruppe zuordnen.
Abbildung 2 verdeutlicht übersichtsartig wie die wichtigsten NTH\'s den drei Gruppen zugeordnet werden können. Diese Systematisierung stellt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da dies bei über 800 vom GATT identifizierten NTH\'s den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Da bei der Systematisierung der einzelnen NTH\'s zu ihrer weiteren Gruppierung teilweise auf deren Wirkungsweise eingegangen werden muß, ist es nicht immer möglich, Systematisierung und Wirkungsanalyse vollständig zu trennen.
Abb. 2.: Systematisierung von NTH\'s
Gesetzesprotektionismus Administrativer Protektionismus Nicht staatlicher Protektionismus
*Maßnahmen auf der Importseite *Schikanöse, diskriminierende *restrictive business practices
-Quantitative -Grenzabfertigung -prudent marketing agreements
--Kontingente -Lizenzvergabe -Diskriminierende Produkttests
-Preisliche *Technische Vorschriften *Gefühlsprotektionismus
--Einfuhrabgaben *Anti-Dumping Maßnahmen - buy-national Apelle
--Abschöpfungen
--Einfuhrdepots
*Maßnahmen auf der Exportseite
-VER\'s
-Subventionen
*FDI betreffende Maßnahmen
-Trade Related Investment
Measures (TRIM\'s)
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