Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gebühren

Ordnungswidrigkeit

Der internationale gerichtshof-


1. Finanz
2. Reform

Bei Streitigkeiten zwischen zwei Staaten ist oft ein Schiedsspruch von Nöten. Deshalb wurde 1899 in Den Haag ein Schiedsgericht für solche Streitigkeiten erbaut. Dieses Schiedsgericht ist heute als Internationaler Gerichtshof (International Court of Justice = ICJ) ein Hauptorgen der UNO.
Da die einzelnen Staaten aber ihre Souveränität gegenüber dem internationalen Recht in den Vordergrund stellen ist eine sogenannte "Unterwerfungserklärung" der Staaten erforderlich. Durch diese Unterwerfungserklärung sind die Staaten verpflichtet, den Schiedsspruch des ICJ zu akzeptieren. Allerdings unterschrieben nicht alle Staaten diese Unterwerfungserklärung. Andere Staaten anerkennen einen solchen Schiedsspruch nicht an.
Trotzdem gelang es dem ICJ in der Vergangenheit zahlreiche Probleme zu lösen (z.B.: das Südtirolproblem).

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Parkraumüberwachung
indicator Aufgaben und Funktionen von Schule
indicator Rechtsverordnungen
indicator Begleitetes Fahren ab 17
indicator Auftragserfassung
indicator Konferenz in Madrid
indicator Strafaufhebungsgrund-
indicator Der Europäische Rechnungshof
indicator Die zweite Phase der Revolution 1792-1795 - innenpolitische Radikalisierung
indicator Theorie und Praxis der ´Disziplinar- und Strafordnungen´


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution