Wie bereits beschrieben, sind mit einer gezielten Parkraumbewirtschaftung größere Unannehmlichkeiten für den Parkplatzsuchenden verbunden, wie in Form höherer Kosten oder beschränkter Parkzeit oder exklusive Nutzungsrechte für bestimmte Verkehrsteilnehmer. Da der Parkplatzsuchende diese Unannehmlichkeiten nicht freiwillig auf sich nimmt, muß er durch ein weiters Instrument, der Parkraumüberwachung, dazu bewegt werden. Verkehrspolitische Ziele lassen sich nur durchsetzen, wenn eine effektive Parkraumüberwachung vorhanden ist. Eine flächendeckende und effektive Überwachung kann von der Landespolizei aus strukturellen Gründen nicht bewerkstelligt werden. Aus diesem Grund wurde die Parkraumüberwachung auf kommunale Ebene übertragen. Meist vom Ordnungsamt abgestellte Hilfspolizisten patrouillieren ganztägig im Stadtgebiet. Sie sind angewiesen, die ordnungsgemäße Nutzung des öffentlichen Straßenraums sowie das Entrichten der Parkgebühren zu überwachen.
Mit einer effektiven Parkraumüberwachung steigt die Parkmoral und die planerische Zielsetzung gelangt schneller zum Erfolg.
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