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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Geruchsspur


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Es ist allgemein bekannt, dass Hunde einen ausgeprägten Geruchssinn haben. Diese Fähigkeit ist so stark ausgebildet, dass diese Tiere noch Gerüche wahrnehmen, die 1000mal schwächer als jene Geruchsempfindungen sind, die Menschen wahrnehmen können. Darüber hinaus können Hunde offensichtlich auch Gerüche in einem solchen Maß unterscheiden, wie uns das nur schwer vorstellbar ist. Hierbei kann man nur vermuten, dass diese Fähigkeit mit dem Unterscheidungsvermögen des Menschen beim Sehen vergleichbar ist. So können wir z.B. ähnliche Gesichter zwar nicht mehr unterschiedlich beschreiben, jedoch sind sie uns bei der Betrachtung so markant verschieden, dass wir sie doch unterscheiden können. Diese Fähigkeit muss der Hund bei der Wahrnehmung von Gerüchen haben.
Nun stellt sich die Frage, ob beim Menschen ein ebenso individueller und unveränderbarer Geruch vorliegt, wie dies beispielsweise beim Fingerdruck der Fall ist.
Der Geruch des Menschen besteht aus einem Mischgeruch. Dieser entsteht:

- Umgebungsbedingt
Dies sind Milieugerüche oder Gerüche von eigenen Tieren. So riecht jemand z.B. nach Gaststättenluft oder nach dem spezifischen Geruch seines Arbeitsplatzes.


- Gewohnheitsbedingt
Diese Gerüche entstehen durch Körperpflege, Rauchen, Essen oder Trinken. So fällt uns z.B. der Knoblauchgeruch bei einem anderen Menschen auf, solange wir selbst davon nichts gegessen haben.

- Krankheitsbedingt
Diese Gerüche entstehen durch körpereigene Reaktionen, durch Drogen- oder Medikamenteneinnahme.


- Psychisch bedingt
Angst und Stress führen nicht nur zum Schweißausbruch, was jedermann hat, sondern entwickeln auch eine eigene Geruchsrichtung.

- Genetisch bedingt
Dieser Geruch ist in den Erbanlagen individuell angelegt und nicht veränderbar.


Der Hund kann nicht nur diese verschiedenen Gerüche unterscheiden, sondern ist durch Training auch in der Lage, lediglich den genetisch bedingten Geruch wahrzunehmen und individuell zuzuordnen. Dies ist in vielen Versuchsreihen nachgewiesen und bereits vor Gerichten anerkannt. Probleme gibt es lediglich mit der methodisch richtigen Anwendung und der Wertung dieses Beweismittels im Strafverfahren. Da der Hinweis auf den Verdächtigen durch die Reaktion eines Tieres gegeben wird, kann es sich nur um ein Beweisanzeichen handeln. Damit ist es ein Indizienbeweis.

 
 

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