Steuerlich ist die GmbH ebenfalls ein völlig eigenständiges Rechtssubjekt. Sie unterliegt einer eigenen Steuerpflicht, nämlich insbesondere der Körperschaftssteuer. Die Gesellschafter haben ihre Einkünfte aus der GmbH, soweit sie nicht z.B. Tätigkeitsvergütungen darstellen, als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Das bedeutet für den Fall von Verlusten der GmbH, dass diese durch den Gesellschafter nicht mit eigenen positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden können.
1.2.7 Zusammenfassung
Die Rechtsform der GmbH ist zu empfehlen:
. wenn der Eigenkapitalbedarf für das Unternehmen durch die Gesellschafter selbst gedeckt werden kann,
. wenn die Gesellschaft ein Familienunternehmen sein soll,
. wenn die Gesellschafter in der Gesellschaft selbst tätig sind,
. wenn die Gesellschafter die Geschäftsführerführer stark kontrollieren wollen,
. wenn keine hohen Anlaufverluste für die Unternehmensidee entstehen, die über den Kapitalmarkt finanziert werden müssten.
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