Was wird neu im Eherecht?
Die Chancen, daß \"Halbe/Halbe\" - also die partnerschaftliche Aufteilung der Versorgungsarbeit zwischen Mann und Frau - in einem Gesetz festgeschrieben wird, stehen derzeit gut. Frauenministerin Barbara Prammer ist zuversichtlich, daß bei der geplanten Änderung von Ehe- und Scheidungsrecht die ÖVP dieser Forderung zustimmen wird.
Bekannt geworden ist \"Halbe/Halbe\" durch die Kampagne der ehemaligen Frauenministerin Helga Konrad vor etwa mehr als einem Jahr. Was juristisch dahinter steckt, ist relativ kompliziert:
Gesprochen wird von einer \"Dynamisierung des Eherechts\". Im Klartext: Haben Ehemann und Ehefrau eine bestimmte Form der Arbeitsteilung vereinbart - zum Beispiel: Mann ist erwerbstätig, Frau übernimmt die familiäre Arbeit - so kann künftig diese Vereinbarung von einem Partner auch verändert werden. Der Hintergrund dieser geplanten Neuerung: Es gab bei Scheidungen Gerichtsurteile, wonach die Rollenverteilung in der Ehe auch Jahre später verbindlicher Maßstab ist. So hat ein Gericht vor kurzem der Frau das Verschulden an der Scheidung ausgesprochen, weil diese Frau - nach schweren Eheverfehlungen des Mannes - das Kochen weitgehend der Haushälterin überlassen hat.
Jetzt soll das partnerschaftliche Prinzip im Eherecht verdeutlicht werden. Wenn eine Frau nach Jahren häuslicher Tätigkeit wieder einen Beruf ergreifen will, so kann es ihr nicht als Eheverfehlung ausgelegt werden, wenn sie nicht mehr im gleichen Ausmaß die Hausarbeit leistet, so der Plan von Frauenministerin Barbara Prammer.
Zwar hat die geplante Gesetzesänderung nur im Scheidungsfall konkrete Auswirkungen - bei aufrechter Ehe gibt es keine Sanktionsmöglichkeit, ist die Teilung der Pflichten Sache der Ehegatten -, trotzdem hat das Vorhaben auch ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal: Wenn der Gesetzgeber nun festhält, daß die Ehegatten die Haushaltsführung \"mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten\" sollen, dann zeigt die Gesellschaft damit auch, daß die partnerschaftliche Aufteilung der Pflichten das wünschenswerte Modell ist.
Weitere Vorhaben bei der Familienrechtsreform:
.Frauen sind zur Zeit dazu verpflichtet, im Betrieb ihres Mannes mitzuarbeiten, sofern es zumutbar und nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist, wie etwa im Bereich Gastgewerbe. Was bekommen die Frauen dafür? Derzeit praktisch nichts bzw. nur ein Taschengeld. Anspruch auf Entlohnung gibt es nur, wenn der Betrieb Gewinn macht, vom Anspruch werden dann noch Unterhaltskosten (Essen, Wohnen) abgezogen. Diese Bestimmungen sollen nun abgeschaff werdent: Es gibt dann keine Mitwirkungspflicht mehr, der Anspruch der Frau auf Entlohnung wird sich nicht mehr am Gewinn, sondern an ihrer Leistung orientieren, und auch für den Scheidungsfall (Vermögensaufteilung) soll die Situation verbessert werden. .Das Verschuldensprinzip bei Scheidungen bleibt zwar prinzipiell bestehen, wird aber relativiert. So soll der Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Frau teilweise vom Verschulden des Mannes entkoppelt werden. .Weiters soll künftig die Ehewohnung in jedem Fall in die Aufteilung der Scheidung miteinbezogen werden. .\"Geld- statt Naturalleistungen\": Zur Zeit muß bei aufrechter Ehe der Unterhalt nur in \"Naturalien\" (Kleidung, Essen) erbracht werden. Künftig soll auf Verlangen der Frau statt Naturalunterhalt Geldunterhalt geleistet werden müssen.
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