Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Insolvenz


1. Finanz
2. Reform

Wesen: * Konkurs: vollständige Liquidierung des Vermögens des Schuldners, es wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Masseverwalter bekommt Verfügungsgewalt über Unternehmen übertragen und entscheidet über Fortführung.
* Ausgleich: Unternehmen wird weitergeführt, Schuldner erfüllt nur best Quote der Gläubigerforderungen. Ausgleichsverwalter wird bestellt.
Folgen für Arbeitsvertrag:
* Konkurs: Masseverwalter kann alle Arbeitsverhältnisse gem §25 KO kündigen, AN kann vorzeitig austreten.
* Ausgleich: AG kann kündigen, AN aber nicht austreten.
Folgen bezüglich Entgelt: AN sind bei Insolvenz prin Gläubiger und bekommen so Quote. Gem IESG (Insolvenzentgeltssicherungsgesetz) müssen AG in Fonds Beiträge zahlen. AN kann bei Insolvenz des AG beim Bundessozialamt oder Insolvenzgericht volles Entgelt aus dem Fonds verlangen, begrenzt mit dem Doppelten der Höchstbeitragsgrundlage. Nicht gesichert sind jedoch vereinbarte Individualansprüche 90 Tage vor der Insolvenz (damit AG nicht Entgelt kurzfristig erhöht und sich Mehrertrag mit AN teilt).

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Erwerbs- und Arbeitslosenquote:
indicator BEENDIGUNG DER GENOSSENSCHAFT
indicator WÄHRUNGSRESERVEN DER OESTERREICHISCHEN NATIONALBANK
indicator Kollektives Arbeitsrecht - Koalitionen und Verbände des Arbeitslebens
indicator Die Kaufmannseigenschaft
indicator Die Nobilität
indicator Sicherheit bei Zahlung mit digitalem Geld
indicator Definition Datensicherheit
indicator Definition des Begriffs Neonazis
indicator Definitionen zum Begriff Marke


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution