Um nun zu einer Gewerbeberechtigung zu kommen, muss man sich an die Gewerbebehörde wenden um die Tätigkeit anzumelden bzw. um die Bewilligung anzusuchen. Gewerbebehörden sind meist die jeweiligen für den Standort des Betriebs zUSt...ändigen Bezirkshauptmannschaften.
Der Antrag an die Gewerbebehörde kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; es bestehen keine besonderen Formvorschriften.
Eine Gewerbeanmeldung oder ein Bewilligungsansuchen hat zu enthalten:
- Die genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Den in Aussicht genommenen Standort
- Persönliche Angaben des Antragstellers
- Angaben zum gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Allenfalls eine Betriebsanlagengenehmigung.
Bei Erwerbsgesellschaften und Kapitalgesellschaften muss ein Auszug aus dem Firmenbuch vorgelegt werden (bei Personengesellschaften des Handelsrechts zumindest der Gesellschaftsvertrag).
Aufgrund der Anmeldung prüft die Gewerbebehörde, ob tatsächlich alle persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei einem positiven Ergebnis der Überprüfung wird die Gewerbeanmeldung mittels eines Bescheides zur Kenntnis genommen und der Gewerbeschein
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