Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wie kommt man konkret zu einer gewerbeberechtigung


1. Finanz
2. Reform

Um nun zu einer Gewerbeberechtigung zu kommen, muss man sich an die Gewerbebehörde wenden um die Tätigkeit anzumelden bzw. um die Bewilligung anzusuchen. Gewerbebehörden sind meist die jeweiligen für den Standort des Betriebs zUSt...ändigen Bezirkshauptmannschaften.
Der Antrag an die Gewerbebehörde kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; es bestehen keine besonderen Formvorschriften.

Eine Gewerbeanmeldung oder ein Bewilligungsansuchen hat zu enthalten:


- Die genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Den in Aussicht genommenen Standort
- Persönliche Angaben des Antragstellers
- Angaben zum gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Allenfalls eine Betriebsanlagengenehmigung.

Bei Erwerbsgesellschaften und Kapitalgesellschaften muss ein Auszug aus dem Firmenbuch vorgelegt werden (bei Personengesellschaften des Handelsrechts zumindest der Gesellschaftsvertrag).

Aufgrund der Anmeldung prüft die Gewerbebehörde, ob tatsächlich alle persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei einem positiven Ergebnis der Überprüfung wird die Gewerbeanmeldung mittels eines Bescheides zur Kenntnis genommen und der Gewerbeschein

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Anordnungen im Einzelfall
indicator Wie setzt sich ICANN zusammen ?
indicator Schuldfähigkeit von Heranwachsenden
indicator Kriegsdienstverweigerung
indicator Vertrag
indicator Beendigung des Arbeitsverhältnisses
indicator STATISTIKEN ZUR TODESSTRAFE
indicator Behandlung staatlicher Beihilfen in den einzelnen Phasen der Programmplanung:
indicator Rückkehrbereitschaft
indicator Arbeitnehmerschutz


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution