Die zust"ndige Beh"rde kann im Einzelfall die zur Durchfhrung des _ 22 und
der auf dieses Gesetz gesttzten Rechtsverordnungen erforderlichen Anordnungen
treffen. Kann das Ziel der Anordnung auch durch eine Maánahme zum Zwecke des
Arbeitsschutzes erreicht werden, soll diese angeordnet werden.