Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Widerruf der zulassung


1. Finanz
2. Reform

Die Zulassung ist vom Exekutivausschuß zu widerrufen, wenn

*) die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. entsprechender

Streubesitz) wegfallen;
*) die Zulassung erschlichen wurde;
*) der Emittent seine laufenden Pflichten (z B Informationspflicht) verletzt;

Im Geregelten Freiverkehr gibt es für die Emittenten die Möglichkeit, Wertpapiere vom Börsehandel zurückzuziehen. Dies ist mit mindestens einmonatiger Frist dem Exekutivausschuß anzuzeigen und gleichzeitig in der Wiener Zeitung zu veröffentlichen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Gesetzgebung und Rechtssprechung in der EU
indicator Konferenz in Helsinki
indicator Jugend braucht Zukunft - Ausbildung für alle
indicator DER AUFSICHTSRAT
indicator Stabilitätsgesetz und seine Entstehung
indicator Rosa Luxemburg
indicator Las Sociedades de Interés
indicator Anordnung sicherheitstechnischer Prfungen
indicator Gründungskosten
indicator DIE ORGANE DER AG


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution