Aufgrund der überhitzten Konjunktur in den Jahren 1965/66, welche starke Preissteigerungen verursachten, entstand 1967 das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" (kurz: Stabilitätsgesetz); dies enthält sämtliche Maßnahmen, die der Stabilisie-rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen. Laut diesem Gesetz haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse der gesamt-wirtschaftlichen Stabilität zu beachten.
Schon in den dreißiger Jahren hatte John Maynard Keynes, ein brit. Volkswirtschaftler, die theoretische Volkswirtschaftslehre auf eine neue Grundlage gestellt, indem er besonders die Probleme der Vollbeschäftigung sowie die Zusammenhänge zwischen Sparen und Investieren untersuchte. (Als Berater der brit. Regierung arbeitete er im 2. Weltkrieg einen Plan für eine internationale monetäre Neuordnung aus, den sog. "Keynes Plan".) Keynes wies auf die konjunkturellen Schwankungen der Volkswirtschaft hin, welche der Staat - in seiner Verant-wortung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung - durch gezielte Eingriffe antizyklisch beeinflussen muss.
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